Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die gesetzliche Neuregelung der Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung richteten, nicht zur Entscheidung angenommen.
Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind insbesondere die mit Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017
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