Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen, ist unwirksam. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs líegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkverträge mit Internetnutzung“ eines Telekommunikationsunternehmers zugrunde, in denen u.a. die folgende
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