Rechtliche Änderungen für Mobilfunk- und Internetverträge

Seit über einem Monat sind die Änderungen im Telekommunikationsgesetz gültig. Verbraucher haben mehr Rechte – Anbieter haben mehr Pflichten. Der Verbraucherschutz begrüßt die Neuregelung, die Internet- und Mobilfunkkunden einen größeren Spielraum gibt und Anbieterwechsel vereinfacht.

Rechtliche Änderungen für Mobilfunk- und Internetverträge

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Bei neu abgeschlossenen Verträgen galt im Regelfall eine Bindung von zwei Jahren. Dabei bleibt es auch weiterhin, sofern der Anbieter keine geringere Mindestlaufzeit anbietet. Doch die automatische Vertragsverlängerung darf nicht mehr erfolgen, hat der Gesetzgeber beschlossen. Der Anbieter darf verlängern, muss dem Vertragspartner in diesem Fall aber ein Kündigungsrecht von einem Monat einräumen. Eine Stärkung der Kundenrechte war schon lange überfällig, sind sich Verbraucherschützer und Kunden einig. Was sich sonst noch geändert hat und welche Vorteile der Mobilfunk- oder Internetkunde dadurch erhält, erfährt der Leser hier.

Änderungen in der Informationspflicht des Anbieters

Die Mobilfunktarife ändern sich stetig. Oftmals haben Kunden von einem günstigeren Tarif eher durch Zufall, nicht aber von ihrem Mobilfunkanbieter erfahren. Hier hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Seit dem 1. Dezember des vergangenen Jahres haben Anbieter die Pflicht, ihre Kunden über einen möglichen Wechsel in einen günstigeren Handyvertrag oder einen günstigeren Internetvertrag zu informieren. Bei einer einseitigen, durch den Anbieter vorgenommenen Vertragsänderung mit Kundennachteil hat der Verbraucher das Recht zur fristlosen Kündigung. Fristlos kündigen können Kunden auch dann, wenn die angekündigte Bandbreite im Internet nicht erreicht wird. Ist das Internet zu langsam, können Kunden eine Preisminderung verlangen oder den Vertrag fristlos beenden. Allerdings wurden keine Vorgaben zur Mindestbandbreite im Gesetz verankert, wodurch die Beweislast für zu langsames Internet beim Kunden liegt.

Kündigungen und Anbieterwechsel sind einfacher möglich

Beträgt die Mindestlaufzeit des neuen Handyvertrags 24 Monate, ist der Verbraucher in diesem Zeitraum an den Tarif gebunden. Anschließend vereinfachen sich die Modalitäten beim Anbieterwechsel oder bei gewünschten Kündigungen. Die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr ist durch die Neuregelung im Telekommunikationsgesetz für Mobilfunkanbieter weniger attraktiv. Denn der Kunde hat das Recht, den automatisch verlängerten Vertrag binnen eines Monats zu kündigen. Für den Kunden ergibt sich der Vorteil, dass er nicht aufgrund einer versäumten Kündigungsfrist ein weiteres Jahr an einen Tarif gebunden ist. Zusätzlich werden Mobilfunkanbieter dazu aufgefordert, Vertragsverlängerungen beim Kunden anzukündigen und ihrer Informationspflicht nachzukommen. Wer innerhalb einer Verlängerung kündigt, kann nun ohne unnötige Wartezeit in einen Neuvertrag wechseln oder sich für einen neuen Mobilfunkanbieter entscheiden.

Vertragsbestätigung muss schriftlich erfolgen

Telefonisch und im Internet geschlossene Verträge sind nicht mehr ohne schriftliche Bestätigung möglich. Nach wie vor kann man seinen Handyvertrag online abschließen, wenn die Vertragsbestätigung im Anschluss in Textform erfolgt. Ohne eine schriftliche Bestätigung von Seiten des Kunden ist der Vertrag unwirksam und darf nicht geschlossen werden. Die Vertragszusammenfassung muss die Anbieterdaten, die Vertragsleistungen und die Laufzeit, alle Kosten zur Aktivierung und die Verlängerungs- sowie die Kündigungsbedingungen enthalten. Dabei steht die Transparenz im Fokus, sodass der Verbraucher auf den ersten Blick erkennt, ob der Tarif den am Telefon besprochenen – oder den im Internet abgeschlossenen Leistungen entspricht. Sollte ein Anbieter keine Bestätigung in Textform einfordern und direkt auf die neuen Leistungen umschalten, hat er gegenüber seinem Vertragspartner keine rechtlichen Ansprüche.

Mehr Kundenrechte für mehr Kundenvorteile

Durch die neuen Vertragsregeln wird sich der Markt in einigen Bereichen verändern. Schon jetzt denken einige Mobilfunkanbieter darüber nach, die bisher üblichen Aufpreise für Tarife ohne Mindestlaufzeit abzuschaffen. Das Wettbewerbsniveau wird sich verändern, wovon Kunden durch eine perspektivische Senkung der Kosten profitieren. Die Verkürzung der Kündigungsfristen bei Vertragsverlängerungen ist ein essenzieller Vorteil für alle Verbraucher. Fakt ist, dass die Erhöhung der Verbraucherrechte mit gleichzeitiger Anhebung der Informationspflicht für Anbieter eine positive Wende bringen wird. Mobilfunk- und Internetkunden können nicht mehr in Knebelverträgen gebunden und durch versäumte Kündigungsfristen langfristig benachteiligt werden.

Bildnachweis: