Hanseatic Commercial Court for Aerospace, Logistics and Maritime Trade der Freien Hansestadt Bremen

Das Präsidium des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen hat aufgrundlage der Verordnung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Errichtung und Ausgestaltung der Commercial Courts der Freien Hansestadt Bremen – CCVO – vom 02.04.20251 den Hanseatic Commercial Court for Aerospace, Logistics and Maritime Trade der Freien Hansestadt Bremen (HCCB) als weiteren Senat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen eingerichtet. Der HCCB kann ab sofort im Rahmen seiner Zuständigkeiten von Unternehmen angerufen werden. 

Hanseatic Commercial Court for Aerospace, Logistics and Maritime Trade der Freien Hansestadt Bremen

Der HCCB ist insbesondere auf Fälle aus den Bereichen Fracht-, Speditions- und Lagergeschäftsrecht sowie auf Streitigkeiten im Seehandels-, Wasserstoff- und Luft- und Raumfahrtrecht fokussiert. Diese Spezialisierung orientiert sich an den wirtschaftlichen Stärken Bremens, das traditionell ein bedeutender Standort für Logistik und maritime Wirtschaft ist und zudem eine hohe Dichte an Unternehmen der Luft- und Raumfahrtbranche aufweist.

Der HCC ist zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen mit einem Streitwert ab 500.000 €. Die Verfahren können vollständig in englischer Sprache geführt werden, was insbesondere für international agierende Unternehmen von Vorteil ist. Zudem besteht die Möglichkeit, Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Die Richterinnen und Richter des HCC verfügen über besondere Expertise sowohl im jeweiligen Fachgebiet als auch im Rechtsenglisch. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen des HCC ist die Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet.

Mit der Einrichtung des HCC verfolgt Bremen das Ziel, ein attraktiver Standort für die Beilegung internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten zu sein und eine Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit zu bieten.

  1. BremGBl. 2025 Nr. 28[]