Verdienstausfall: Wer bezahlt den Kredit zurück?

Der Verlust der Arbeitsstelle, plötzliche Umsatzeinbrüche oder der wie auch immer geartete Einbruch der Bonität kommt meist ganz ohne Vorwarnung. Was aber bedeutet das für laufende Darlehen? Welche rechtliche Grundlage gibt es für dieses Szenario und was kann der Kreditnehmer tun?

Verdienstausfall: Wer bezahlt den Kredit zurück?

Der Ernstfall kommt stets unerwartet

Foto: © Perry Mastrovito / Design Pics/Valueline/Thinkstock
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Einen günstigen Kredit und alle wichtigen Informationen rund um das Thema findet man heutzutage ganz leicht im Internet auf Portalen wie bei Kredittipps. Bevor ein Darlehen aber überhaupt bewilligt wird, strengt das jeweilige Kreditinstitut erfahrungsgemäß eine Bonitätsprüfung an. Hierbei wird die Kreditwürdigkeit des potenziellen Kreditnehmers ermittelt. Im Rahmen dieses Prozesses kalkuliert die Bank auch den Fall des plötzlichen Verdienstausfalls. Ob jemand also entsprechende Sicherheiten und Rücklagen hat, spielt bei der Vergabe eine maßgebliche Rolle. Wenn aber die finanziellen Ressourcen erschöpft sind und zum Beispiel plötzliche Arbeitslosigkeit das Begleichen der monatlichen Raten unmöglich macht, ist guter Rat teuer. Alles, was mit dem Kreditwesen zu tun hat, ist in Deutschland natürlich gesetzlich fundamentiert und geregelt. So zum Beispiel auch, dass die Banken stets in der Pflicht stehen, die Kunden im Vorfeld über eventuelle Risiken aufzuklären. Prinzipiell sind die vertraglichen Klauseln bei einer Kreditaufnahme jedoch bindend. Die Kreditnehmer können sich selbst schützen, indem sie im Ernstfall richtig handeln. Wir verraten, wie das geht:

Zahlungsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit ? das richtige Vorgehen

Kann man den Kredit nicht mehr bedienen, sollte man sich sofort mit der jeweiligen Bank zusammensetzen. Je nach Höhe des Kredits bieten sich verschiedene Lösungen an. Bei einem Kleinkredit kommt beispielsweise eine kurzfristige Stundung infrage ? das dürfte eigentlich kein Problem darstellen. Damit man gar nicht erst in eine solche Bredouille gerät, gibt es die Möglichkeit, das Darlehen bereits bei der Aufnahme abzusichern. Das erfolgt über die sogenannte Restschuldversicherung. Außerdem sollte der Kreditnehmer natürlich nie ein Darlehen aufnehmen, wenn er sich unsicher über Rücklagen und die eigene finanzielle Zukunft ist.