Wie sind Mitfahrende bei Unfall versichert?

Bei einem Unfall sind nicht nur die Fahrzeuge und ihre Fahrer betroffen. Auch Mitfahrende, Passanten oder unbeteiligte Dritte können zu Opfern werden. Doch wie ist man in so einem Fall versichert? Welche Schritte müssen unternommen werden, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen? 

<strong>Wie sind Mitfahrende bei Unfall versichert?</strong><strong></strong>

Ein Unfall mit Mitfahrenden – was ist zu tun?

Unfälle sind immer mit einem großen Schrecken verbunden. Vor allem, wenn man als Fahrer einen Unfall selbst verschuldet und vielleicht noch Mitfahrende im Fahrzeug hatte, macht man sich Vorwürfe und möchte alles dafür tun, den Betroffenen zu helfen und sie zu entschädigen. 

Während sich Schäden am Auto schnell beziffern lassen, ist dies für Schäden, die Mitfahrende davontragen, nicht ganz so einfach. Das Gutachterunternehmen Gutachterix ist bislang für die Schadensbewertung an Fahrzeugen aktiv und die Versicherungen sind in der Abwicklung von Sachschäden inzwischen sehr schnell. Personenschäden hingegen, können über diverse Listen mit Schmerzensgeld abgegolten werden. Und nicht alle Personenschäden, lassen sich mit Schmerzensgeld ausgleichen. Lebenslange Ängste vor dem Mitfahren in fremden Autos zum Beispiel, Unfallfolgen, die zu Berufsunfähigkeit führen oder gar Todesfälle können kaum gegen Geld aufgerechnet werden und das schlechte Gewissen, beim Fahrer, selbst wenn er keine Schuld am Unfall hat, kann auch eine schwere Bürde sein. 

Schuldfrage klären!

Sind Mitfahrende in einen Unfall involviert, ist es wichtig, die Schuldfrage des Unfalls zu klären. Je mehr Personen involviert sind, desto schwieriger ist es, die Lage direkt am Unfallort zu überblicken. Es ist daher anzuraten, die Polizei zu rufen, die die Daten aller Beteiligten und Mitbetroffenen aufnimmt.

Mitfahrende werden ohnehin als Zeugen befragt, um die Schuldfrage zu klären, wenn die Unfallsituation nicht eindeutig ist. 

Niemals vor Ort, ein Schuldeingeständnis abgeben und nichts unterschreiben, was andere Unfallbeteiligte dabeihaben. Lediglich die Informationen über Personalien und Versicherung sollten untereinander getauscht werden. 

Gut beraten ist, wer eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat, die hilft zu seinem eigenen Recht zu kommen und wenn es Mitfahrende gibt, natürlich auch deren Rechte durchsetzen hilft.

Wie sind Insassen bei Unfall versichert?

Bei einem Unfall sind oft mehrere Personen involviert. Der Fahrer des Wagens, ggf. die Fahrer anderer beteiligter Fahrzeuge und auch Fahrzeuginsassen, Radfahrer und Fußgänger können beteiligt sein. Die gute Nachricht ist: Bei einem Unfall sind Insassen über die Haftpflicht des Fahrzeughalters versichert. Problematisch kann es zwar werden, wenn der Halter nicht selbst gefahren ist und das Auto einem Fahrer überlassen hat, den er in seiner Versicherungspolice nicht mit in den Fahrerkreis angegeben hat oder keine Drittfahrerabsicherung besteht, doch das ist letztendlich für die Mitfahrenden zweitrangig und ein Problem, um das sich der Fahrzeughalter kümmern muss. 

Lohnt sich die zusätzliche Insassen-Unfallversicherung?

Die Leistungen der Insassen-Unfallversicherung sind oft nicht sehr hoch und es besteht ja bereits ein Versicherungsschutz für die Insassen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. 

Tatsächlich ist es für Fahrer viel wichtiger, über die eigene Absicherung nachzudenken, weil er bei Verletzung und Berufsunfähigkeit nicht bedacht wird, wenn er den Unfall verschuldet hat. 

Verkehrsrechtschutzversicherung

Viele Menschen haben inzwischen eine Verkehrsrechtschutzversicherung (VRV), die im Falle eines Unfalls vor allem Beratungshilfe bietet und die Formalitäten zur Klärung mit der eigenen und gegnerischen Versicherung übernimmt. Die VRV ist jedoch keine Pflichtversicherung und daher nicht für alle Fahrzeugführer obligatorisch. Fahrzeugführer, die keine VRV haben, sollten sich jedoch über die Risiken informieren, die sie ohne diese Versicherung eingehen. Zur Verkehrsrechtschutzversicherung lässt sich sagen, dass es gut ist, wenn man sie hat und nicht braucht. Selbst mit kleinsten Unfallschäden, wird oft eine Kettenreaktion in Gang gesetzt, die mit Kosten für alle Beteiligten einhergeht. Allein die Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse, lässt jeden Halter versuchen, so wenig Schuld wie möglich zu bekommen. Hierfür sind teure Rechtsstreite nötig, deren Kosten durch die VRV gedeckt sind.

Unfälle mit Beteiligten aus dem Ausland sind in den Zeiten der Globalisierung und des grenzüberschreitenden Verkehrs keine Seltenheit. Doch für Betroffene, die in solche Unfälle verwickelt werden, ergeben sich zusätzliche komplizierte Aspekte. Das beginnt bei eventuellen Verständigungsproblemen bis hin zu fehlendes Wissen, wie Fahrzeuge und deren Halter im jeweiligen Land versichert sind. Gleiches gilt auch bei einem Unfall im Urlaub. Hier ist eine VRV eine große Hilfe.

Die Verkehrsrechtschutzversicherung ist nicht nur für Autofahrer relevant. Auch Fußgänger nehmen am Verkehr teil und können Unfälle verursachen. 

Mitfahrzentrale und Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften und Mitfahrzentralen werden immer beliebter, denn sie bieten eine günstige und umweltfreundliche Alternative zum eigenen Auto. Aber was ist, wenn es auf der Fahrt zu einem Unfall kommt? Sind die Mitfahrer versichert?

Die Antwort ist: Es kommt darauf an! Bei einer Fahrgemeinschaft, in der jeder mit seinem eigenen PKW fährt, greift die jeweilige KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrers. Anders sieht es bei einer Mitfahrzentrale aus: Hier haben die Passagiere zwar einen Anspruch auf Schadenersatz vom Fahrer oder von der Versicherung des Fahrzeughalters, doch es besteht bei solchen Aktionen immer ein geringes Restrisiko, dass das Fahrzeug vielleicht gar nicht versichert ist oder die Deckungssumme nicht ausreicht, um alle Schäden zu begleichen. 

Eine besonders sensible Fahrgemeinschaft sind die sogenannten Elterntaxis, die auch die Freunde der eigenen Kinder zu Kita, Schule oder Sportverein mitnehmen. Passiert dann ein Unfall, ist es immer tragisch, weil Kinder involviert sind. Bei Eltern der mitfahrenden Kinder, können die Sorge um ihr Kind und der Schreck über den Unfall zu Verhalten führen, die den Fahrer zusätzlich belasten. Daher sollten Fahrer in solchen Fahrgemeinschaften unbedingt im Vorfeld besprechen, ob zusätzliche Versicherungen gewünscht sind und welche konkreten Pflichten sich aus der Mitnahme ergeben (Aufsichtspflicht, Haftung für Schäden, die fahrzeugunabhängig entstehen usw.) Hierüber erst nach einem Unfall zu sprechen, kann Freundschaften kosten und erbitterte Kämpfe auslösen. Dass Eltern ihre Kinder wie Löwen verteidigen ist hinlänglich bekannt und als Fahrer, der in einen Unfall verwickelt ist, muss man zugeben, dass man das fürs eigene Kind auch tun würde.

Fazit

Sofern das Fahrzeug des Unfallverursachers, wie in Deutschland vorgeschrieben, versichert ist, tritt die Kfz-Haftpflicht auch für Schäden an Mitfahrenden ein. Die zusätzliche Insassen-Unfallversicherung ist in den meisten Fällen nicht lohnend oder notwendig. Empfehlenswert ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung, um im Falle eines Unfalls rechtlichen Beistand suchen zu können, ohne die Verfahrens- oder Anwaltskosten tragen zu müssen.