Tunesische Arbeitnehmer

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begründet das Diskriminierungsverbot im Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien kein Aufenthaltsrecht für einen tunesischen Arbeitnehmer, dem vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes eine unbefristete Arbeitsgenehmigung erteilt wurde.

Der Kläger des jetzt vom Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Rechtsstreits, ein in Aachen lebender tunesischer

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