Ein Gesetz, das für die Einstellung örtlicher Polizeibeamter ein Höchstalter von 30 Jahren vorsieht, verstößt gegen das Europäische Unionsrecht. Diese Altersgrenze stellt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union eine ungerechtfertigte Diskriminierung dar.
In der Richtlinie 2000/78/EG des Rates
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