Keine Fahrtkosten für die Realschule

In Rheinland-Pfalz müssen die Landkreise und kreisfreien Städte nach den gesetzlichen Vorgaben nur dann die Schülerfahrtkosten übernehmen, wenn den Schülern der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt der Schulweg zu einer weiterführenden Schule, wenn

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