Das Verwaltungsgericht Köln hat einer Klage gegen die Stadt Wipperfürth stattgegeben, nach der Schüler der 10. Klasse eines G-8-Gymnasiums den gleichen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten wie Schüler der 10. Klasse anderer Schulformen haben. Das Kölner Gericht schloss sich damit
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