Auslandsspenden
27. Januar 2009 |
Einkommensteuer (privat)
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen darf nach einem heute verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nicht nur im Inland ansässigen Einrichtungen vorbehalten werden. Der Mitgliedstaat des Spenders muss jeweils die Erfüllung der an nationale gemeinnützige Einrichtungen gestellten Anforderungen überprüfen.





