Neue Spendenbescheinigungen

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben sich unter anderem Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen betreffen auch die amtlichen Vordruckmuster für steuerbegünstigte Zuwendungen. Bisher war es aber Vereinen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, noch gestattet, ihre sogenannten Zuwendungsbestätigungen, besser bekannt als Spendenbescheinigungen, nach den alten Vordruckmustern auszustellen. Diese Übergangsfrist endet allerdings am 31.12.2008. Das heißt ab Januar 2009 sind zwingend die neuen Vordrucke zu verwenden.

Neue Spendenbescheinigungen

Mit der Spendenbescheinigung wird gegenüber dem Finanzamt der Nachweis über die geleistete Zuwendung und deren Höhe erbracht. Sie ist Voraussetzung für eine Steuerermäßigung beim Spender.

Erleichterungen bei Spenden bis 200 Euro

Für Spenden bis 200 Euro an

  • eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung),
  • eine gemeinnützige Einrichtung (z. B. ein Sportverein) oder
  • eine politische Partei

reicht als sogenannter vereinfachter Spendennachweis ein Überweisungsträger/Einzahlungsbeleg aus, wenn es sich hierbei um einen von  dem Empfänger erstellten Einzahlungsbeleg handelt, auf dem die entsprechenden Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und ein Hinweis dazu enthalten sind, ob es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt.

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