Zuwendungsbestätigungen durch gemeinnützige Körperschaften sind seit Anfang des Jahres grundsätzlich nach einem neuen Formular zu erteilen. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch jetzt die Übergangsfrist für den Austausch der alten Formulare verlängert. Danach können die alten Formulare für Zuwendungsbestätigungen noch bis Ende 2008 benutzt werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2007 erforderlichen, rein redaktionellen Anpassungen können vom Spendenempfänger selbststän-dig vorgenommen werden.
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 31. Märrz 2008 – IV C 4 – S 2223/07/0018 DOK 2008/0160031










