Bundesverwaltungsgericht

Der Brand der Pachtsache

Der Anspruch des Pächters auf Gebrauchsüberlassung und sein Recht zum Besitzt entfällt gemäß § 275 Abs. 1 BGB, wenn die Pachtsache durch einen Brand im Wesentlichen zerstört wird. Eine Pflicht des Verpächters zum Wiederaufbau besteht in diesem Falle nicht, ohne

Artikel lesen