Unmittelbar zum notwendigen Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört auch ein landwirtschaftliches Grundstück, das im Zeitpunkt des Erwerbs an einen Dritten verpachtet ist, wenn die beabsichtigte Eigenbewirtschaftung in einem Zeitraum von bis zu zwölf Monaten erfolgt. Das Gleiche gilt
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