Die vom Gesetzgeber geänderte Rechtsverordnung

Der Gesetzgeber darf Änderungsvorhaben, die sich sowohl auf gesetzliche Regelungen als auch auf Verordnungen beziehen, einheitlich durch Gesetz verwirklichen. Wenn eine bestehende Verordnung durch Gesetz geändert oder um neue Regelungen ergänzt wird, ist das dadurch entstandene Normgebilde aus Gründen der Normenklarheit insgesamt als Verordnung zu qualifizieren1.

Die vom Gesetzgeber geänderte Rechtsverordnung

Hierzu bedarf es keiner ausdrücklichen Regelung im jeweiligen Gesetz. Die in einigen Gesetzen enthaltene so genannte Entsteinerungsklausel hat nur klarstellende Bedeutung2.

Eine derartige Regelung ist daher, obwohl sie vom Gesetzgeber erlassen wurde, als Rechtsverordnung zu beurteilen und deshalb durch die Fachgerichte uneingeschränkt auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. Oktober 2015 – EnVR 32/13

  1. BVerfGE 114, 196, 238[]
  2. BVerfGE 114, 196, 240[]