Ein in anderem Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein braucht im Inland nicht anerkannt zu werden, wenn dieser lediglich durch Umtausch eines deutschen Führerscheins erlangt wurde und die dem deutschen Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis im Zeitpunkt des Umtausches nicht mehr bestand.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.05.2009 – 12 ME 47/09











