Verbot von Sportwetten vor 2008

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit drei gestern verkündeten Urteilen den Klagen von privaten Sportwettenvermittlern entsprochen, die gegen die Untersagung ihrer Tätigkeit geklagt haben.

Verbot von Sportwetten vor 2008

Die von dem Gericht aufgehobenen Ordnungsverfügungen waren auf der Grundlage des bis zum 1. Januar 2008 geltenden Sportwettengesetzes NRW ergangen. Das Verwaltungsgericht Köln ist – mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – der Auffassung, dass die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Regelungen über das Sportwettenmonopol keine Anwendung finden, weil sie mit der europarechtlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar seien.

Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 18. November 2010 – 1 K 3293/07, 1 K 33562/07 und 1 K 3497/06