Dürfen Milchbauern zur Durchsetzung höherer Milchpreise ein Milchwerk blockieren? Der Bundesgerichtshof jedenfalls sieht solche Blockaden als unzulässig an:
Vom 1.-3. Juni 2008 hat es eine Protestaktion des Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, des Landesbauernverband Brandenburg sowie weiterer Beteiligter gegeben, bei der es zu einer Blockade des Milchwerkes der Klägerin kam. Mit Urteil des Oberlandesgerichts Dresden1 sind die Beklagten dazu verurteilt worden, künftige Blockaden des Milchwerkes der Klägerin in Leppersdorf zu unterlassen. Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten, u.a. des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter, hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist dieses Urteil nun rechtskräftig geworden. Rechtskräftig ist damit zugleich die Feststellung des Gerichts, dass die Beklagten (mit Ausnahme der Beklagten, denen kein relevanter Tatbeitrag zur Last fällt) zum Ersatz des durch die Blockade der Zufahrt zum Werksgelände entstandenen Schadens verpflichtet sind. Das Oberlandesgericht Dresden hatte damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bautzen vom April 2010 weitgehend bestätigt.
Über die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes ist bislang nicht entschieden. Insoweit wird der Prozess nun vor dem Landgericht weiterzuführen sein.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Oktober 2011 – VI ZR 322/10
- OLG Dresden, Urteil vom 16.11.2010 – 9 U 765/10[↩]











