„Chance betriebliche Ausbildung” – für schlechte Schüler
Mit einem Zuschuss von 3.000 € sollen in Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen motiviert werden, verstärkt auch Bewerber mit schwierigen Ausgangsbedingungen bei der Besetzung freier Ausbildungsplätze zu berücksichtigen. Mit den jetzt beschlossenen neuen Förderprogramm “Chance betriebliche Ausbildung” sollen gezielt die Ausbildungschancen von Jugendlichen auch mit schlechteren Schulabschlüssen gefördert werden.
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsplätze, die mit Bewerbern besetzt werden, die
- die allgemein bildende Schule ohne Abschluss verlassen haben,
- einen Förderschulabschluss haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Förderschule besuchen,
- als höchsten Schulabschluss einen schlechten Hauptschulabschluss erworben haben oder bei denen das letzte Schulzeugnis einen schlechten Hauptschulabschluss erwarten lässt.
- als höchsten Schulabschluss einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erworben haben oder bei denen das letzte Schulzeugnis einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erwarten lässt.
Ein Schulabschluss gilt dann als schlechter Schulabschluss, wenn entweder
- der Notendurchschnitt aller erteilten Fächer bei 3,5 oder schlechter liegt oder
- die Leistungen in den Fächern Deutsch oder Mathematik mit der Note ausreichend oder schlechter beurteilt wurden.
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben,
- bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügen oder
- im Ausbildungsbetrieb bereits eine geförderte Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert haben.
- in denen eine Ausbildungsvergütung von weniger als 350,00 € brutto pro Monat gezahlt wird,
- die erst nach dem 1. März 2013 beginnen,
- für die aus anderen Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen mit öffentlichen Mitteln Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden oder
- die zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern geschlossen werden.
Wenn Sie sich für eine solche Förderung interessieren, müssen Sie beachten, dass der Ausbildungsvertrag bei Antragstellung noch nicht unterschrieben sein darf. Auch nach der Antragstellung muss die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die NBank vorliegen, bevor der Vertrag unterschrieben werden darf.
Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung sind dann
- das Schulabschlusszeugnis oder ein geeigneter Nachweis der Zugehörigkeit des Jugendlichen zur Zielgruppe sowie
- der unterschriebene und mit dem Eintragungsvermerk der zuständigen Stelle versehene Ausbildungsvertrag und
- ggfs. eine Bescheinigung der zuständigen Kammer über die Zusätzlichkeit des Ausbildungsplatzes





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