Liebe Leser der Rechtslupe,
wieder ist ein Jahr vorüber.
Zeit, zurück zu blicken auf das vergangene Jahr.
Zeit, voraus zu schauen auf das kommende Jahr.
Das Jahr 2016 war wohl nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung, sondern auch rechtspolitisch ein annus horribilis. Im abgelaufenen Jahr haben wir einen Staat erlebt, der die Freiheitsrechte seiner Bürger immer weiter einzuschränken versucht und der sich mittlerweile Überwachungsrechte anmaßt, die selbst die Visionen eines George Orwell blass werden lassen.
Wir haben eine Rechtspolitik erlebt, die immer wieder bereit war, dem populistischen Schrei nach Verschärfungen nicht nur des Strafrechts nachzugeben, ohne zu überlegen, ob diese erforderlich oder gar sinnvoll und angemessen sind.
Im ständigen Kampf um die Lufthoheit an deutschen Stammtischen scheint es verlockender und einfacher zu sein, den starken Rechtsstaat zu simulieren, statt endlich einmal die personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen bereit zu stellen, welcher die Justiz für eine angemessene Aufgabenerfüllung bedürfte. Verantwortungsbewusste Rechtspolitik sieht anders aus.
Gleichwohl. Wir, das Team der Rechtslupe, werden auch im kommenden Jahr 2017 ein zuverlässiger und teilweiser kritischer Chronist der aktuellen rechtlichen Themen, Diskussionen und Entwicklungen sein.
Eine ¾ Million monatliche Zugriffe auf die Rechtslupe und ihre Fachportale sowie ½ Million monatliche Zugriffe auf unsere weiteren Informationsportale zeigen uns ebenso wie über 1.000 Abonnenten unserer Newsletter, dass unsere Informationsangebote auf ein großes Informationsbedürfnis zu rechtlichen und steuerlichen Themen treffen. Und sind unser Antrieb, unsere Informationsangebote für Sie im Jahr 2017 weiter zu optimieren und auszubauen.

Wir wünschen Ihnen
besinnliche Weihnachtstage
und einen guten Start in ein
gesundes und erfolgreiches Jahr 2017.
Wir lesen uns wieder im neuen Jahr!











