Bloß eine fehlerhafte Entscheidung – oder schon Willkür?

Die fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts ist nur dann durch das Bundesverfassungsgericht zu beanstanden, wenn sie sich als willkürlich erwiese1.

Bloß eine fehlerhafte Entscheidung – oder schon Willkür?

Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen.

Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich. Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missverstanden wird.

Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt2.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Januar 2017 – 1 BvR 2406/16

  1. vgl. BVerfGE 18, 85, 93; 30, 173, 196 f.; 57, 250, 272; 74, 102, 127; stRspr[]
  2. vgl. BVerfG 89, 1, 13 f.; 96, 189, 203[]