Bundeshaushalt 2025: Mehr Geld im Etat des Bundesjustizministeriums

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, über den derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht eine deutliche Aufstockung des Etats des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07) vor. Insgesamt soll das Ministerium im kommenden Jahr über Ausgaben in Höhe von 1,2 Mrd. € verfügen können – ein Zuwachs von rund 133 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Bundeshaushalt 2025: Mehr Geld im Etat des Bundesjustizministeriums

Inhaltsübersicht

Deutlicher Zuwachs bei Personal- und Verwaltungsausgaben

Die Personalausgaben bleiben mit Abstand der größte Ausgabenposten des Ministeriums. Sie sollen auf 688,3 Mio. € steigen – ein Plus von rund 79 Mio. € im Vergleich zu 2024. Als maßgeblicher Faktor hierfür wird der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst genannt.

Auch die sächlichen Verwaltungsausgaben steigen deutlich auf 292,5 Mio. €, also 44,3 Mio. € mehr als im Vorjahr.

Für Investitionen sind 29,2 Mio. € eingeplant, was einem Anstieg von 10,8 Mio. € entspricht.

Ausgaben- und Einnahmeschwerpunkte

Besondere finanzielle Schwerpunkte bilden erneut zwei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zugeordneten Bundesbehörden:

Deutsches Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt in München nimmt seit dem 3. Oktober 1990 als alleinige Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes die hieraus entstehenden Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland wahr.

Die Ausgaben des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sollen auf 304,0 Mio. € steigen, rund 51,1 Mio. € mehr als 2024. Das DPMA ist damit der größte Einzelposten im Haushalt des BMJV (Kapitel 0719). 

Demgegenüber stehen geplante Einnahmen in Höhe von 512,4 Mio. €, ein Plus von 40 Mio. €. Das DPMA soll nach den Planungen also einen Überschuss von 208,4 Mio. € erwirtschaften.

Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Sitz in Bonn. Es ist der zentrale Dienstleister der deutschen Justiz und nimmt Aufgaben auf den Gebieten des internationalen Zivil- und Strafrechts sowie des Registerwesens (Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister und staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister) wahr. Ferner ist es zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie für die Durchführung von Ordnungsgeld- und Vollstreckungsverfahren.

Zu den Zuständigkeiten im Bereich des Internationalen Zivilrechts zählen u. a. die Aufgaben als Zentrale Behörde in Auslandsunterhaltsangelegenheiten und nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz, die Aufgaben als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption und als Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen sowie Aufgaben im internationalen Urkundenverkehr.

Auf dem Gebiet des Internationalen Strafrechts ist das Bundesamt für Justiz bei der Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie als Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz für Strafsachen tätig. Es ist außerdem zentrale Bewilligungsbehörde nach dem Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Als Teil einer gemeinsamen wissenschaftlichen Redaktion mit dem Bundeskriminalamt erstellt es den Periodischen Sicherheitsbericht. In die Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz fällt auch die Zahlung von Härteleistungen an Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten sowie die Gewährung von Entschädigungen an Personen, die ehemals wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind.

Ferner unterstützt das Bundesamt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz u. a. als Schriftleitung der Bundesgesetzblätter und des Bundesanzeigers bei Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen, bei der Normendokumentation, bei der Vergabe von Forschungsvorhaben sowie bei Aufgaben im Rahmen der europäischen Justizfortbildung. Darüber hinaus führt das Bundesamt Statistiken aus vielfältigen Bereichen des Rechts sowie der Rechtspflege und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Eine weitere Aufgabe ist die Bündelung der Rechtsinformationen des Bundes und die Zuverfügungstellung dieser Rechtsinformationen sowohl für die Rechtspflege als auch für eine breite Öffentlichkeit.

Das Bundesamt für Justiz ist nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zuständig für die Durchführung von Aufsichts- und Bußgeldverfahren wegen der Nichtbenennung inländischer Zustellungsbevollmächtigter. Es nimmt außerdem Aufgaben nach der Pauschalreiserichtlinie wahr. Darüber hinaus ist es u. a. für die Führung des Registers für Musterfeststellungsklagen und die Anerkennung von Verbraucherschlichtungsstellen zuständig. Zudem nimmt es die Aufgaben der behördlichen Schlichtungsstelle nach dem Luftverkehrsgesetz, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Streitigkeiten mit Videosharingplattform-Diensten und dem Urheber-Dienstanbieter-Gesetz wahr.

Auch beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ist ein erheblicher Anstieg sowohl bei den Ausgaben wie bei den Einnahmen vorgesehen (Kapitel 0718): Die Ausgaben sollen sich auf 159,2 Mio. € belaufen – 59,8 Mio. € mehr als im Vorjahr. Erwähnenswert bei den Ausgaben ist der Ansatz von 20 Mio. € für finanzielle Hilfen an die Betroffenen der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 sowie von 199.000 € für Entschädigungsleistungen an wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilte und Verfolgte.

Die Einnahmen sind demgegenüber mit 184,2 Mio. € angesetzt (+30 Mio. €). Sie speisen sich insbesondere aus Einnahmen

  • aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (144 Mio. €)
  • für die Erteilung von Führungszeugnissen (35,3 Mio. €),
  • für Auskünfte als dem Gewerbezentralregister (2,7 Mio. €),
  • Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten (2 Mio. €)
  • Einnahmen aus der Schlichtungsstelle für den Luftverkehr (200.000 €) und
  • der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (3.000 €)

Für die Publikationsorgane des Bundes sieht die Einnahmenentwicklung positiv aus:

  • Das Lizenzentgelt für die Überlassung der Publikation des Bundesanzeigers an die Bundesanzeiger Verlags-GmbH beläuft sich voraussichtlich auf 5 Mio. € (gegenüber 1,3 Mio. € in 2024); dies sind 25% des hierdurch erzielten Umsatzes der Bundesanzeiger Verlags-GmbH
  • für die 50,01 %ige Beteiligung des Bundes an der juris GmbH plant der Bund wie im Vorjahr mit einer Gewinnausschüttung (abzüglich Kapitalertragsteauer und Solidaritätszuschlag) von 3 Mio. €.

Bundesgerichte und Generalbundesanwalt

Im Haushalt sind auch die zum Geschäftsbereich des BMJV gehörenden obersten Bundesgerichte sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erfasst.

Zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums gehören vier Bundesgerichte: der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof und das Bundespatentgericht; die beiden anderen obersten Bundesgerichte – das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht – gehören dagegen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und werden in dessen Etat (Einzelplan 11) erfasst; das Bundesverfassungsgericht verfügt als eigenständiges Verfassungsorgan über einen eigenen Etat im Bundeshaushalt (Einzelplan 60).

Für die zum Geschäftsbereich des BMJV gehörenden Bundesgerichte – Bundesgerichtshof (Titel 0713), Bundesverwaltungsgericht (Titel 0715), Bundesfinanzhof (Titel 0716) und Bundespatentgericht (Titel 0717) – sowie für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Titel 0714) sind deutlich höhere Personalausgaben vorgesehen. Damit reagiert der Haushaltsentwurf unter anderem auf die in den vergangenen Jahren wiederholt kritisierte strukturelle Unterbesetzung.

  • Beim Bundesgerichtshof plant der Bund für das laufende Jahr mit Verwaltungseinnahmen (hauptsächlich Gerichtskosten) in Höhe von 20,8 Mio. € und Gesamtausgaben von 69,2 Mio € (davon Personalausgaben von 50,7 Mio.  €). In den Ausgaben enthalten sind auch „Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte“ (Titel 532 03) in Höhe von 1,3 Mio. €; dies sind die Kosten der Werkvertragskräfte für Dokumentbearbeitung (einschließlich der Dokumentation der Instanzenrechtsprechung, die auf die jeweiligen Bundesgerichte übertragen wurde).
  • Für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof plant der Bund für das laufende Jahr mit Verwaltungseinnahmen (insbesondere Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten) von 261.000 € und Gesamtausgaben von 80,9 Mio. € (davon Personalausgaben in Höhe von 30,8 Mio. €).
  • Beim Bundesverwaltungsgericht sieht der Haushaltsentwurf Verwaltungseinnahmen (insb. Gerichtskosten) von 1,7 Mio. € und Ausgaben von 29,2 Mio. € vor, davon 19.8 Mio. € Personalkosten. 
  • Beim Bundesfinanzhof stehen den geplanten Einnahmen (Gerichtskosten) von 4,4 Mio. € Gesamtausgaben von 22,2 Mio. (davon Personalausgaben von 15.7 Mio. €) gegenüber.
  • Für das Bundespatentgericht in München, das erstinstanzlich über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts in Patent-, Gebrauchsmuster-,
    Design- und Markensachen und des Bundessortenamtes in Sortenschutzsachen sowie bei Patentnichtigkeitsklagen und Klagen wegen Zwangslizenzen entscheidet, sieht der Haushaltsentwurf Einnahmen in Höhe von 8 Mio. € sowie Gesamtausgaben von 16,9 Mio. € (davon 15,3 Mio. € Personalausgaben) vor.

Eine kleine Ausgabe für zwei Bundesgerichte ist noch in den allgemeinen Verwaltungsausgaben versteckt: Die in diesem Jahr anstehenden Jubiläen „75 Jahre Bundesgerichtshof“ und „75 Jahre Bundesfinanzhof“ begehen beide Gerichte mit einem eigenen Festakt, für die der Bund jeweils 15.000 € zur Verfügung stellt.

Neue Zuständigkeiten des BMJV

Mit der Regierungsbildung wurde das Ressort Verbraucherschutz in das Bundesjustizministerium integriert; in der vorherigen Ampelkoalition war für den Verbraucherschutz noch das Umweltministerium zuständig. In der aktuellen Fassung des Haushaltsentwurfs ist diese erweiterte Zuständigkeit jedoch noch nicht abgebildet. Eigene Programmlinien oder Kapitel für verbraucherpolitische Maßnahmen sucht man bislang vergeblich. Es ist zu erwarten, dass der Haushaltsausschuss im Laufe des parlamentarischen Verfahrens hier noch Anpassungen vornimmt.

Sonstigen Bewilligungen

Das Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (Titel 0710) nimmt sich dagegen bescheiden aus, hier fallen die Etatansätze leicht: Die sächlichen Verwaltungsausgaben sinken hier um 3,3 Mio. € auf 57,8 Mio. €, die Zuweisungen und Zuschüsse reduzieren sich um 1,1 Mio. € auf 28,8 Mio. €. 

Dieses Kapitel enthält einzelne Fachausgaben, die nicht die Veranschlagung in einem gesonderten Fachkapitel rechtfertigen. Daneben sind in diesem Kapitel Ausgaben für überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie die Ausgaben für Mitgliedsbeiträge an internationale Organisationen und Vereine veranschlagt. Einen Schwerpunkt bilden hier

  • der Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgericht. Diese belaufen sich auf 5,1 Mio. € Mitgliedsbeitrag und 5,4 Mio. € für besondere (freiwillige) Leistungen. Das durch einen völkerrechtlichen Vertrag errichtete Einheitliche Patentgericht entscheidet über die Verletzung und Wirksamkeit von Europäischen Patenten oder EU-Patenten.
  • den Mitgliedsbeitrag zum Internationalen Seegerichtshof in Hamburg (1,1 Mio.  €).
  • die auf den Bund entfallenden Kosten der Deutschen Richterakademie in Trier (1,1 Mio. €) bzw. Wustrau (1,7 Mio. €). Die Deutsche Richterakademie ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Tagungsstätte Trier und des Landes Brandenburg für die Tagungsstätte Wustrau. Sie dient der überregionalen Fortbildung der Richterinnen und Richter aller Gerichtszweige und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ihren Fachgebieten und soll ihnen Kenntnisse und Erfahrungen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und andere wissenschaftliche Entwicklungen vermitteln. Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung von 1993 entfällt auf den Bund ein Anteil von 50 Prozent der nicht gedeckten laufenden Kosten.
  • die Ausgaben für Maßnahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz geleistet
  • die Ausgaben der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) im Rahmen ihrer Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft. Der Mitteleinsatz verfolgt die Etablierung von Nachhaltigkeitsstandards (SDG) der Vereinten Nationen, hier des SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. trägt aufgrund ihrer Spezialisierung im Bereich der internationalen Rechtsstaatsförderung insbesondere zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit, zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs aller zur Justiz und zur Reduzierung von Korruption in allen ihren Formen bei. Ausländische Staaten sollen bei der Schaffung und Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen unterstützt werden.
  • die Zuweisungen zu den Kosten der in Wiesbaden ansässigen Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) in Höhe von 495.000 € und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter (OP-CAT) in Höhe von 240.000 €. Die Kriminologische Zentralstelle e. V. soll als überregionale Einrichtung im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung die praxisbezogene kriminologische Forschung in der Bundesrepublik Deutschland intensivieren und koordinieren. Träger der Stelle sind über die Justizressorts die Länder und der Bund. Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung vom 5. November 1993 entfällt auf den Bund ein Anteil von 50 Prozent der nicht gedeckten laufenden Kosten. Die Kriminologische Zentralstelle e. V. wird darüber hinaus im Rahmen des Vollzugs des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (OP-CAT) insoweit tätig, als sie die danach einzurichtende „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“ verwaltungsmäßig unterstützt. Bund und Länder teilen sich die Kosten; auf den Bund entfällt ein Anteil von einem Drittel der Kosten.
  • die Zuführung an die Stiftung Forum Recht in Höhe von 3,5 Mio. €. Die Stiftung Forum Recht leistet einen Beitrag zur Erreichung des SDG 16, indem sie aktuelle Fragen von Recht und Rechtsstaat als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie aufgreift und sie für alle gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort und im virtuellen Raum erfahrbar werden lässt.
  • die Anschubfinanzierung für das International Sustainability Standards Board (ISSB) in Höhe von 1,7 Mio. €. Das ISSB soll maßgeblich zur Verwirklichung des SDG 12-Ziels „Nachhaltig produzieren und konsumieren“ beitragen, indem es internationale Standards zur Erstellung und Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichts entwickelt und sich weltweit für deren Einführung einsetzt.
  • die Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Mit den Haushaltsmitteln für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld werden gezielt Maßnahmen gefördert, um einer gesellschaftlichen Diskriminierung queerer Menschen in Deutschland entgegenzuwirken (SDG 10).
  • die Zuschüsse an die Hate Aid gGmbH (600.000 €) und an das Anne Frank Zentrum (625.000 €).
  • einem Zuschuss an die Stiftung Datenschutz in Höhe von 1,1 Mio. €. 

Fazit

Der Haushaltsentwurf 2025 für das Bundesministerium der Justiz markiert eine signifikante Erhöhung der Mittel – insbesondere für Personal und strategisch wichtige Behörden wie das DPMA und das Bundesamt für Justiz. Die bevorstehende Integration des Verbraucherschutzes dürfte im weiteren parlamentarischen Verfahren noch zu Anpassungen führen. Für die Fachwelt bleibt der Haushalt 2025 damit ein zentraler Referenzpunkt für die politische Prioritätensetzung in Justiz und Rechtsstaat.

Und eine Herausforderung versteckt sich noch im Titel „972 02“: eine „Globale Minderausgabe“ in Höhe von 11,6 Mio. €. Wo dieser Betrag eingespart werden soll, ist noch nicht ersichtlich.