Betriebsvereinbarung – und das Schriftformerfordernis

In einer Gesamtbetriebsvereinbarung kann auf außerhalb der Vertragsurkunde bestehende Regelungen verwiesen werden, sofern das Bezugsobjekt bei deren Abschluss vorliegt.

Betriebsvereinbarung – und das Schriftformerfordernis

Darüber hinaus muss klar und zweifelsfrei feststehen, auf welche Bestimmungen Bezug genommen wird1. Das ist durch Auslegung zu ermitteln.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. August 2016 – 1 ABR 22/14

  1. BAG 18.03.2014 – 1 AZR 807/12, Rn. 17, BAGE 147, 273[]