Das Bundesarbeitsgericht – und die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt werden, dass eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat.

Das Bundesarbeitsgericht – und die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt1.

Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat2.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2020 – 3 AZN 954/19

  1. BAG 14.04.2005 – 1 AZN 840/04, zu 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 114, 200[]
  2. BAG 15.04.2008 – 9 AZN 1413/07, Rn. 6 mwN[]

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