Klage auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden „gutzuschreiben“, ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können1. Gleichermaßen kann der Arbeitnehmer die Korrektur eines oder mehrerer auf seinem Arbeitszeitkonto ausgewiesener Salden beantragen.

Klage auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

Damit ist ein derartiger Klageantrag hinreichend bestimmt und somit zulässig.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. November .2010 – 5 AZR 766/09

  1. vgl. BAG 23.01.2008 – 5 AZR 1036/06 – Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16; 14.08.2002 – 5 AZR 417/01 – AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4[]