Nach fast vierjähriger Verfolgungs- und Ahndungsaktivität kann das Bundesfinanzministerium bisher noch keine konkreten Aussagen über die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes für die Schwarzarbeitsbekämpfung machen. Dies stellt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht über die Organisation und Arbeitsweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest.
Ob Schwarzarbeit verringert wurde oder ob das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz präventiv dazu beigetragen habe, deren Akzeptanz zu senken, bleibe nachzuweisen. Als Bestandteil des Haushaltssanierungskonzeptes 2004 sollten mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Mehreinnahmen in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich erzielt werden, so der BRH. Diese Erwartungen wurden nicht erfüllt. Von den im Jahre 2005 festgesetzten Geldbußen in Höhe von 67,1 Millionen Euro habe der Bund im selben Jahr nur 7,5 Millionen Euro erhalten. Den 2006 festgesetzten Geldbußen in Höhe von 46,4 Millionen Euro standen Einnahmen in Höhe von 9,7 Millionen Euro gegenüber. Deshalb regt der BRH an, die Ursachen für die Diskrepanz zwischen festgesetzten und rechtskräftigen Geldbußen zu analysieren und daraus Konsequenzen zu ziehen.











