Eltern können nicht verlangen, dass ihrem Kind an sämtlichen Tagen ein Schulessen mit Fleisch oder Fisch zur Verfügung gestellt wird.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Freiburg einen Eilantrag von Eltern aus dem Raum Konstanz zurückgewiesen, mit dem diese erreichen wollten, dass ihrer Tochter an sämtlichen Tagen ein Schulessen mit Fleisch oder Fisch zur Verfügung gestellt wird. Zur Zeit besteht das Schulessen, das von dem Schulträger an vier Tagen an der von der Tochter besuchten Ganztagsschule bereitgestellt wird, an drei Tagen aus vegetarischer bzw. veganer Kost. Nur an einem Tag wird ein Fleisch- oder Fischangebot bereitgehalten.
Zur Begründung verneinte das Verwaltungsgericht Freiburg bereits die Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung. Die Eltern hatten diese auf eine drohende Mangelernährung der Tochter gestützt. Das Verwaltungsgericht beurteilte den Vortrag der Eltern, dass ihrer Tochter ein Ernährungsmangel drohe, dagegen als fernliegend, zumal sie im Rahmen der von der Schule nicht abgedeckten Mahlzeiten selbst für ein fleischhaltiges Nahrungsmittelangebot sorgen und im Übrigen ihrer Tochter vorbereitetes Essen mitgeben könnten.
Im Hinblick auf eine von den Eltern vorgetragene Nahrungsmittelunverträglichkeit ihrer Tochter verwies das Verwaltungsgericht darauf, dass für die Tochter keine Verpflichtung bestehe, am Schulessen teilzunehmen, und außerdem bei Nahrungsmittelunverträglichkeit ein individuelles Angebot unterbreitet werden könne.
Darüber hinaus komme dem Schulträger bei der Bereitstellung und näheren Ausgestaltung eines Mittagessens ein Gestaltungsspielraum zu.
Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 16. Mai 2025 – 2 K 1477/25
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- Griechischer Salat: Galina Afanaseva











