Auf ein veganes Mittagessen an Berliner Ganztagsschulen besteht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin kein Anspruch. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Vater einer 2007 geborenen Tochter geklagt, die eine Ganztagsgrundschule in Berlin-Köpenick besucht. Nach dem Berliner Schulgesetz umfasst das Angebot der ergänzenden Betreuung an der Ganztagsschule
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