Ungefähr um diese Zeit fanden Sie bisher jedes Jahr ihre neue Lohnsteuerkarte im Briefkasten. Doch dieses Jahr kommt keine neue mehr. Die Lohnsteuerkarte auf Papier wurde letztmalig für das Jahr 2010 hergestellt. Für das Jahr 2011 wird es daher keine neuen Lohnsteuerkarten in Papierform geben. Die bislang auf der Papierkarte enthaltenen Informationen, wie Steuerklasse, Freibeträge und Anzahl der Kinder, werden nun in einer Datenbank gespeichert. Bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens im Jahr 2012 behält allerdings die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen eingetragenen Merkmalen ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für die auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Freibeträge. Falls sich die Verhältnisse geändert haben, kann die Eintragung der Freibeträge korrigiert werden.

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Für Auszubildende, die im Jahr 2011 eine Ausbildung beginnen, gibt es eine Vereinfachungsregelung. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, soweit weitere Angaben gegenüber dem Arbeitgeber gemacht werden.
Auch die Zuständigkeit ändert sich: Waren bislang sowohl die Bürgerbüros (Meldebehörden) als auch die Finanzämter für Einträge auf der Karte zuständig, so sind dies ab 1. Januar 2011 nur noch die Finanzämter.
Ändert sich für das Jahr 2011 etwas an den Angaben, soll zum Beispiel ein Kinderfreibetrag eingetragen werden oder ist eine Ehe geschieden worden und daher die Steuerklasse zu wechseln, muss dies nun dem Finanzamt und nicht mehr der Meldebehörde mitgeteilt werden.
Die Arbeitgeber erhalten ab dem Jahr 2012 die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt auf elektronischem Wege von der Finanzverwaltung.