Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Mitgliedschaft von Arbeitnehmern in einem Wirtschaftsclub entrichtet, stellen keinen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse trägt.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 6. Juli 2007 – 11 K 192/04