Die Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zur Auspflanzung auf freiem Feld ist auch dann eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 24 UStG, wenn die Akklimatisierung nur zwei bis zehn Tage dauert und bestimmte ertragsteuerliche Wertsteigerungsgrenzen nicht überschritten werden. § 24 UStG ist insofern richtlinienkonform auszulegen.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. März 2009 – 16 K 177/08