Rückgängigmachung eines Grundstückskaufs

Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages dann nicht mehr entgegen, wenn dem Veräußerer bereits eine Löschungsbewilligung erteilt ist und er von dieser frei und unbeeinflusst durch den Ersterwerber Gebrauch machen kann.

Rückgängigmachung eines Grundstückskaufs

Bundesfinanzhof, Urteil vom 1. Juli 2008 – II R 36/07