Tongrube

Abfall für die Tongrube

Das Urteil des Landgerichts Stendal wegen Verfüllung der Tongrube Möckern ist weitgehend rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten im Wesentlichen verworfen. Das Landgericht Stendal hat die Angeklagten S. und E. jeweils des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Anlagen schuldig gesprochen. Den Angeklagten S.

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Metallrecyclingl

Die unangekündigte Kontrolle eines Sonderabfalllagers

Die immissionsschutzrechtliche Vor-Ort-Kontrolle eines Sonderabfalllagers durch Mitarbeiter der Überwachungsbehörde ist ohne vorherige Ankündigung zulässig. Hierbei dürfen auch Fotografien auf dem Anlagengelände angefertigt werden. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit macht die Betreiberin eines Sonderabfall-Zwischenlagers geltend, dass es sowohl für das Betreten des Anlagengeländes ohne vorherige Ankündigung als auch für das

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Kanalreinigung

Klärschlamm – und sein Transport auf der Straße

Die Beförderung von Klärschlamm durch ein Saug- und Pumpfahrzeug von einer betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage zu einer kommunalen Kläranlage unterfällt dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Fall aus Württemberg. Die auf die Feststellung gerichtete Klage eines Pharma-Unternehmens, dass das KrWG auf den Transport von Klärschlamm auf

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Mülldeponie

Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage – und die Vogelschutzrichtlinie

Bei einem faktischen Vogelschutzgebiet ist die Abgrenzung zwischen erheblichen und unerheblichen Beeinträchtigungen gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL nach den Zielsetzungen dieses Artikels, das Überleben und die Vermehrung der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen, vorzunehmen.  Nach Abschluss des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens

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Atomkraftwerk

Radioaktive Abfälle – und ihre Zwischenlagerung im Gewerbegebiet

Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig.  In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Streitfall begehrte die Betreibergesellschaft eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen, die für eine spätere Verbringung in ein Endlager konditioniert sind.

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Abfallquecksilbers – und seine Verbringung in die Schweiz

Die Verbringung des Abfallquecksilbers in die Schweiz erfolgte entgegen der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, die zum einen ein Exportverbot für elementares Quecksilber (metallisches Quecksilber und Gemische aus metallischem Quecksilber und anderen Stoffen einschließlich Quecksilberlegierungen mit einer Quecksilberkonzentration von mindestens 95 Massenprozent) außerhalb der Europäischen

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Zwangsabbruch – und die Bauschuttbeseitigung

Bei nach einem Teilabriss eines Gebäudes auf dem Grundstück gelagerten Gegenständen (Abbruchholz. Metall, Sperrmüll) handelt es sich um Abfall i.S.d. § 3 Abs.1 Satz 1 KrWG, wenn diese Materialien nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden. Weitere Voraussetzung des Vorliegens von Abfall i.S.d. § 3 Abs.1 KrWG ist jedoch,

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