Die Kostenbeteiligung für den Bau eines Abwasserkanals

Auch wenn für den Bau eines Abwasserkanals durch einen Abwasserzweckverband und die Festsetzung der Beteiligung des Straßenbaulastträgers eine möglichst verlässliche Prognose der Kosten erforderlich ist, die diesem beim Bau einer eigenen Anlage voraussichtlich entstehen würden, ist eine Einigung der Beteiligten im Rahmen eines Vergleichsvertrags zulässig. Der Zweckverband muss sich an

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Der Kanalanschlussbeitrag

Im Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss eine Befristung für die Geltendmachung von Kanalanschlussbeiträgen nicht enthalten sein. Aufgrund von unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht mit dem bayerischen Landesrecht zu vergleichen, für das diese Frage vom Bundesverfassungsgericht anders beurteilt worden ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Verletzung rechtsaufsichtlicher Pflichten

Mit der Frage der drittschützenden Wirkung einer Verletzung rechtsaufsichtlicher Pflichten bei einer Verbandsgründung (hier: eines Abwasserzweckverbandes) hatte sich jetzt das Thüringer Oberlandesgericht zu befassen: Auch ein (zunächst) fehlerhaft gegründeter – körperschaftlich strukturierter –Zweckverband kann im Bereich des Privatrechts Zuordnungsobjekt von Rechten und Pflichten und damit Partei eines privatrechtlichen Vertrages sein;

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