„Werbende“ ausländische Motorsport-Rennteams unterliegen, wenn Sie in Deutschland an Rennen teilnehmen, der deutschen Steuerpflicht. Eine ausländische Kapitalgesellschaft, die als Motorsport-Rennteam Rennwagen und Fahrer in einer internationalen Rennserie einsetzt, erbringt eine eigenständige sportliche Darbietung. Sie ist auf dieser Grundlage mit ihrer
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