Keine Verzinsung der Erstattung von Abzugsteuern

Die vom Bundesamt für Finanzen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern) antragsgemäß nach § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG 1997 festgesetzte Erstattung von Abzugsteuern gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 ist nicht nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO zu verzinsen. Mit diesem Urteil setzt der BFH jetzt auch hinsichtlich der Erstattungszinsen das “Scorpio”-Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2006 – C-290/04 – um.

Keine Verzinsung der Erstattung von Abzugsteuern

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 18. September 2007 – I R 15/05