BAFöG – und die Klagebefugnis gegen den "0 €"-Einkommensteuerbescheid

Auch bei einem auf 0 € lautenden Einkommensteuerbescheid ist der Adressat zur Klage befugt, wenn dieser Bescheid hinsichtlich der darin berücksichtigten Einkünfte Bindungswirkung für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat.

BAFöG – und die Klagebefugnis gegen den "0 €"-Einkommensteuerbescheid

Hintergrund ist die außersteuerlichen Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids nach § 21 Abs. 1 BAföG1.

Damit ergibt sich eine Beschwer auch aus dem Vorbringen des Klägers, er habe in den Streitjahren Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. April 2025 – X R 26/21

  1. BFH, Urteil vom 20.12.1994 – IX R 124/92, BFHE 176, 409, BStBl II 1995, 628, unter 1.a[]