Legt der Kunde eines Fitnessstudios für seine Kündigung lediglich ein Attest vor, in dem allgemein von gesundheitlichen Gründen die Rede ist, führt das zu einer unwirksamen fristlosen Kündigung. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Fitnessstudios stattgegeben, den ausstehenden Beitrag
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