Altbau-Gebäude

Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung – und ihre Aktivierung

Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung -trotz der Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer

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Inkongruente Gewinnausschüttung – und ihre steuerliche Anerkennung

Eine inkongruente Gewinnausschüttung ist entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung nicht nur dann anzuerkennen, wenn dafür wirtschaftlich vernünftige außersteuerliche Gründe ursächlich gewesen wären.

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine zivilrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommene, inkongruente Gewinnausschüttung grundsätzlich steuerlich anzuerkennen, und zwar

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