Bundesverwaltungsgericht

Gewährleistungsfristen im Gebrauchtwagenhandel

Die gesetzliche Verjährungsfrist kann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) nicht wirksam verkürzt werden.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb die Käuferin beim beklagten Autohändler einen gebrauchten Pkw, an dem aufgrund von Produktionsfehlern Korrosionsschäden auftraten.

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