Ambulante Chemotherapien

Ambulante Chemotherapien in einem von einem gemeinnützigen Träger geführten Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig. Nachdem das , urteilte das Finanzgericht Münster nun zur Frage der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und befand eine solche in einem Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien auch insoweit als

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Ambulante Behandlung in Krankenhäusern

Gegen die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung von Versicherten können nach einer Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts auch Vertragsärzte klagen. Zum ersten Mal ist damit auf der Grundlage des § 116b SGB V die für das Krankenversicherungsrecht bedeutsame Rechtsfrage geklärt

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