Auch wenn zwischen Arzt und Patient eine ambulante Operation vereinbart worden ist, kann der Arzt auf einer stationären Behandlung bestehen, wenn er am Tag der Operation erfährt, dass eine häusliche Nachbetreuung nicht gewährleistet ist. Ein Anspruch des Patienten auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall besteht in diesem Fall nicht. In einem jetzt vom
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