Die Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 waren verfassungswidrig.
Mit dieser auf Richtervorlagen verschiedener Verwaltungsgerichte ergangenen Entscheidung knüpft das Bundesverfassungsgericht an sein an, dessen verfassungsrechtlicher Maßstab auf die A-Besoldung im Wesentlichen übertragbar ist. Die Grundgehaltssätze der
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