Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen erfolgreich, die auf der Grundlage einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung einer Bank angeordnet worden war. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte die nicht hinreichenden Darlegungen zum Anfangsverdacht der Geldwäsche:


