Endurteil statt Versäumnisurteil

Wurde fehlerhaft durch streitgemäßes Urteil anstatt durch echtes Versäumnisurteil erkannt, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen das Urteil die Berufung zulässig.

Vorliegend hatte das erstinstanzlich tätige Landgericht in der Sache entschieden, weil es die Zulässigkeit der Klage verfahrensfehlerhaft dahinstehen

Artikel lesen