Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind die tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 kein unpfändbares Arbeitseinkommen und können unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden.
Ein Omnibusfahrer im Personennahverkehr hat im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
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