Auch Ärzte, die Arzneimittel erlaubnisfrei zur persönlichen Anwendung bei bestimmten Patienten herstellen, dürfen nur Ausgangsstoffe verwenden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen. Ärztliche Therapiefreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten befreien nicht von dieser Anforderung. Die erlaubnisfreie Herstellung eines Arzneimittels durch
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