Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Die Schadensersatzklage des Versicherungsnehmers – und die Aufnahme des Verfahrens durch seinen Insolvenzverwalter

Ist die mit der Klage des Versicherungsnehmers geltend gemachte Schadensersatzforderung nach Rechtshängigkeit entweder infolge einer Abtretung oder infolge einer Legalzession auf den Versicherer übergegangen und fällt der Versicherungsnehmer nach dem Forderungsübergang in Insolvenz, ist der Insolvenzverwalter befugt, den unterbrochenen Rechtsstreit

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