Ein freiwilliges soziales Jahr stellt keine Berufsausbildung dar.
Auch ist für den Bundesfinanzhof die Frage, ob ein freiwilliges soziales Jahr nach Änderung der gesetzlichen Vorschriften hierzu (Jugendfreiwilligendienstegesetz, Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16.05.2008) als Berufsausbildung i.S. des § 33a
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