Die Frage, welche Nutzungsart im Rahmen einer Grundstücksbewertung zugrunde zu legen ist, betrifft nicht nur die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Bewertung, sondern auch den einer Plausibilitätskontrolle unterliegenden Bewertungsvorgang im engeren Sinne.
Bei der Bestimmung der für die Grundstücksbewertung maßgeblichen
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