Mit der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur rechtlichen Elternstellung der Wunscheltern bei einer im Ausland (hier: Kalifornien) durchgeführten Leihmutterschaft im Rahmen der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall haben
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