Gefängnis

Auslieferungshaft – und die nur summarische Prüfung

Der Zweck der Auslieferungshaft, das Auslieferungsverfahren zu sichern und die Durchführung der Auslieferung zu ermöglichen, kann es zulassen, die Auslieferungshaft bereits dann anzuordnen und fortdauern zu lassen, wenn festgestellt werden kann, dass die Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben sein können, auch wenn dies noch nicht abschließend geklärt ist und die

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Der Zweck der Auslieferungshaft

Der Zweck der Auslieferungshaft, das Auslieferungsverfahren zu sichern und die Durchführung der Auslieferung zu ermöglichen, kann es nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung zulassen, die Auslieferungshaft bereits dann anzuordnen und fortdauern zu lassen, wenn festgestellt werden kann, dass die Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben sein können, auch wenn dies noch nicht abschließend geklärt

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Auslieferungshaft – und die Begründung der Fortdauerentscheidung

Eine gerichtliche Entscheidung über die Fortdauer von Auslieferungshaft verletzt bei mangelnder Begründungstiefe das Freiheitsgrundrecht des Inhaftierten. Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die Anordnung der Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann erfolgen darf, wenn überwiegende Belange

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Aufrechterhaltung der Auslieferungshaft – und ihre erforderliche Begründung

Eine unzureichend begründete Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Auslieferungshaft verletzt den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht. Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die Anordnung der Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann erfolgen darf, wenn überwiegende Belange des

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